Wir „Ärzte in Deutschland für Libyen“ sind ein Zusammenschluss vieler Ärzte verschiedener Herkunft, die in Deutschland leben und arbeiten. Im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Libyen in den letzten Wochen und deren katastrophalen Folgen auf die Zivilbevölkerung haben wir uns zur Aufgabe gemacht, die Menschen, die durch den bewaffneten Konflikt in Libyen in Not geraten sind und diesem zum Opfer fallen, ohne Diskriminierung und ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, religiöser oder politischer Überzeugung zu helfen Wir sind ein Verein in Gründung. Sämtliche Formalitäten der Gründung eines eingetragenen Vereins sind erledigt. Hier ist eine Kopie unserer Satzung: SATZUNG Ärzte in Deutschland für Libyen § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „ Ärzte in Deutschland für Libyen“ e.V.“ nach der Eintragung in das Vereinsregister. (2) Er hat seinen Sitz in Bielefeld. (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. (2) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. „Ärzte in Deutschland für Libyen“ hilft Menschen in Not, die durch den bewaffneten Konflikt in Libyen zum Opfer fallen, ohne Diskriminierung und ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, religiösen oder politischen Überzeugung. (3) Zur Erreichung des Satzungszweckes wird der Verein insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: - Rekrutierung, Vorbereitung und Vermittlung von Freiwilligen zur Übernahme von medizinischen oder logistischen und administrativen Aufgaben - Finanzierung von und Teilnahme an Hilfseinsätzen - Koordination und Zusammenarbeit mit den internationalen Hilfsorganisationen. - Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. (4) Die Finanzierung des Satzungszweckes erfolgt durch Beiträge der Mitglieder und Spenden. (5) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Alle Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig, soweit diese Satzung keine anders lautende Regelung vorsieht. § 4 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. (2) Ordentliche Mitglieder können nur natürliche volljährige Ärzte werden, Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. (3) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines regelmäßigen Förderbeitrags unterstützen. Die Aufnahme erfolgt durch eine Eintrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. § 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die ordentliche Mitgliedschaft endet - mit dem Tod des Mitglieds - durch freiwilligen schriftlichen Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist sofort wirksam. - durch Ausschluss aus dem Verein. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung . § 6 Mitgliedsbeiträge und sonstige Pflichten Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung. § 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. § 8 Mitgliederversammlung (1) Einmal im Quartal findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. (2) Die Einberufung zu allen ordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Ladungsfrist von mind. 2 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. (3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist jederzeit auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. (4) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für folgende Angelegenheiten: - Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands sowie Entlastung des Vorstands - Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands - Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins (5) In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder Rederecht. Ordentliche Mitglieder haben zusätzlich Antragsrecht und Stimmrecht. (5) Die Versammlungsleitung wird von der Mitgliederversammlung frei gewählt. (6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Zur Änderung der Satzung oder des Zwecks des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (7) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigter Mitglieder anwesend ist. (8) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll von einem für die Versammlung gewählten Protokollführer zu fertigen und von ihm und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen. § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,dem/der Schatzmeister/in, und bis zu 5 weiteren Mitgliedern. Alle genannten müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein. (2) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden für eine erste Amtsperiode von einem Jahr gewählt. (2) Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger unter den Mitgliedern von den verbliebenen Vorstandsmitgliedern berufen werden. § 10 Zuständigkeit und Beschlussfassung des Vorstands (1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. (2) Er hat insbesondere folgende Aufgaben: - Annahme des Jahresbudgets und Aufstellung von Richtlinien über die Verwendung der Spenden - Feststellung des Jahresabschlusses - Bestellung eines unabhängigen Abschlussprüfers - Erstellung eines Jahresberichts - Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, Aufstellung der Tagesordnung sowie Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (4) Über jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift (Protokoll) zu errichten. § 11 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Fristvon sechs Wochen einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. § 13 Schlussbestimmungen (1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist ermächtigt, alle auf Verlangen des Amtsgerichts etwa erforderlich werdenden formellen und redaktionellen Satzungsänderungen von sich aus vorzunehmen. (2) Sollten sich einzelne Bestimmungen der Satzung oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch Beschluss der Mitglieder möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung der Satzung eine wird. ergänzungsbedürftige Satzungslücke offenbar | نحن ، مجموعة من الأطباء من مختلف الجنسيات القاطنين والعاملين في ألمانيا.أخذناعلى عاتقنا مساعدة المتضررين في ليبيا جراء الإقتتال الدائر هناك بغض النظر عن عن الإنتماءات العقائدية أو العرقية أو الفكرية ودون تمييـز. وهذا هـو القانون الأساسي للجمعية القانون الأساسي أطباء في ألمانيا من أجل ليبيا المادة الأولى: الإسم، المقـر والسنة القانونية 1) إسم الجمعية: "أطباء في ألمانيا من أجل ليبيا" وبعد التسجيل تكتسب صفة ج.م.(جمعية مسجلة) 2) مقرهـا مدينة بيليفـــلد 3) السنة القانونية هي سنة التقويم الميلادي المادة الثانية: أهداف الجمعية 1)أهداف الجمعية- حصريا ومباشرة- خيرية وذات نفع عام 2)تدعم الجمعية الصحة العامة وتقدم العون بشكل خاص للمتضررين في ليبيا جـراء النزاع المسلح هناك دون النظر الي الإختلافات العرقية أو الدينية أو السياسية 3) ولتحقيق هذه الأهداف ستقوم الجمعية بشكل خاص بالأعمال التالية: - كسب وتهيأة المتطوعين وتنظيمهم للقيام بواجباتهم الطبية واالإدارية والدعموية(اللـوجسـتية) - التمويل والمشاركة في أعمال الإغاثة الطبية - التنسيق والتعاون مع منظمات الإغاثة العالمية - نشاطات إعلامية عامة 4)يتم تمويل أهداف الجمعية عن طريق إشتراكات الأعضاء والتبرعات 5) الجمعية لا تعمل لأغراض ذاتية ولا تهدف بالدرجة الأولى لكسب مادي خاص بها 6) لا تستخدم مقدرات الجمعية إلا لتحقيق الأهداف المنصوص عليها ولا يجوز لأي عضو أن يتقاضى أي شيء منها ولا يجوز كذلك صرف أي مبلغ لأي شخص مقابل خدمة ليست جزءا من أهداف الجمعية أو صرف مبالغ باهضة لاتتناسب مع الجهد المبذول 7) يقوم جميع أعضاء الجمعية بأعمالهم داخلها تطـوعا ما لم ينص في هذا القانون على غير ذلك المادة الثالثة: إكتساب العضوية 1) عضو الجمعية إما أن يكون عضوا نظاميا أو عضوا داعما 2) يحق لكل طبيب في سن الرشد أن يكون عضوا نظاميا وتتخذ الجمعية العمومية قرار القبول من عدمه 3) يحق لكل شخص أو شخصية إعتبارية أن يكون عضوا داعما لأهداف الجمعية ويفضل ان يكون ذلك بدفع اشتراك دعم دوري منتظم. وتتخذ الجمعية قرار القبول من عدمه المادة الرابعة: إنتهاء العضوية 1) تنتهي العضوية النظامية بـ : - وفاة العضو - استقالة العضو الطوعية - إقالة العضو بقرار من الجمعية العمومية المادة اخامسة: إشتراكات الأعضاء وواجبات أخرى 1) تحدد الجمعية العمومية قيمة وتوقيت الإشتراك المادة السادسة: هيكل الجمعية 1) هيكل الجمعية يتكون من الجمعية العمومية و الهيئة الإدارية المادة السابعة : الجمعية العمومية 1) تجتمع الجمعية العمومية مرة كل ثلاثة أشهر 2) تتم الدعوة للإجتماع عن طريق الهيئة الإدارية قبل موعد الإجتماع بأسبوعين على الأقل مع مقترح جدول أعمال 3) يمكن لثلث أعضاء الجمعية العمومية طلب دعوة لجلسة طارئة في أي وقت 4) أعمال الجمعية العمومية هي: - مناقشة تقرير الهيئة الإدارية السنوي وإبـراء ذمة الهيئة الإدارية - إنتخاب أعضاء الهيئة الإدارية وإقالتهم - تعديل القانون الأساسي وحل الجمعية 5) لجميع الأعضاء الحق في الحديث والمناقشة وللأعضاء النظاميين فقط حق الطلب والتصويت 6) تنتخب الجمعية مديرا للجلسة 7) تتخذ القرارات في العادة بالأغلبية البسيطةمن مجموع الأصوات الصحيحة ولا يتم إحتساب المتحفظين ويلزم لتعديل القانون أغلبية الثلثين من الأعضاء المصوتين 8) اجتماع الجمعية يكون قانونيا إذا حضر ثلث الأعضاء النظاميين على الأقل 9) يجب تدوين محضر عن نتائج لقاء الجمعية العمومية المادة الثامنة: الهيئة الإدارية 1) تتكون الهيئة الإدارية من رئيس ونائب للرئيس ومسؤول مالي وخمسةأعضاء أخرين بحد أقصى وجميعهم من الأعضاء النظاميين للجمعية 2) يمثل الجمعية إعتباريا عضوان من الهيئة الإدارية 3) تنتخب الهيئة الإدارية لسنة واحدة 4) تزاول الهيئة الإدارية مهامها حتى تنتخب هيئة جديدة 5) في حالة خروج عضو من الهيئة الإدراية قبل إنتهاء المدة يمكن أن تستدعي الهيئة الإدارية عضوا آخر من أعضاء الجمعية العمومية ليحل محله المادة التاسعة: مهام الهيئة الإدارية وقانونية اجتماعاته 1) تختص الهيئة بكل شؤون الجمعية عدا الأمور التي خصصت للجمعية العمومية 2) المهام الأساسية - تولي الميزانية ووضع خطوط عريضة للتصرف في التبرعات - إعتماد قفل الموازنة السنوية - تكليف مراقب مالي مستقل - إعداد التقرير السنوي - الإعداد والدعوة لإجتماع الجمعية العموميةمع جدول الأعمال وتنفيذ قررات الجمعية العمومية 3) تعتبر جلسات الهيئة الإدارية قانونية إذا حضر نصف أعضائها على الأقل 4) يجب تدوين محضر عن نتائج جلسات الهيئة المادة العاشرة: حل الجمعية لا تحل الجمعية إلا في جلسة طارئة خاصة بهذا الموضوع تتم الدعوة إليها قبل ستة أسابيع من موعدها ويتخذ القرار عندئذ بأغلبية ثلاثة أرباع الحاضرين من الأعضاء النظاميين وفيها يتم كذلك إتخاذ قرار كيفية التنفيذ المادة الحادية عشـر في حال حل الجمعية أو إلغائها تؤول ممتلكات الجمعية إلي أية هيئة عامة تخدم دعم الصحة العامة المادة الثانية عشر: أحكام ختامية 1) تخول الهيئة الإدارية حسب المادة 26 من القانون الألماني بإجراء التعديلات الشكلية اللازمة على هذا القانون الأساسي إذا طلبت المحكمة الإدارية ذلك 2) إذا تبين لاحقا أن بعض فقرات هذا القانون غير صالحة إو غير مقبولة أو أن هناك نقص فلا يؤثر هذا على صلاحية بقية الفقرات وعلى الجمعية العمومية عندئذ من القيام بالإيضاحات أو التعديلات اللازمة بما يتناسب مع أهداف الجمعية
Vorstand الهيــئة الإداريــة Sami Elias Vorsitzender الرئيـــس Adel El Mshiti Stellvertretender Vorsitzender نائب الرئيس Hasan Elmesrati Kassenwart المســـؤول المـــالي Soliman Hammad Beisitzer عضــــو Zeyad Langhi Schriftführerالمـقــــرر |
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Antrag auf Mitgliedschaft
طلب عضويه
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in den Verein Ärzte in Deutschland für Libyen als
اتقدم بطلبي للأ نظمام لجمعية اطباء في المانيا لأجل ليبيا كعضو
□ Ordentliches Mitglied (نظامي)
□ Fördermitglied (مـؤازر)
Ich erkenne hiermit die Satzung an.وانني أوافق على ا لقانون الاساسي للجمعية
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